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Am 27. September 2013 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl Teil 1 2013 Nr. 58) das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie veröffentlicht und damit das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Gesetz tritt am 13. Juni 2014 in Kraft und wird das Widerrufsrecht für Verbraucher neu regeln. Für Käufe auf Messen wird künftig demnach grundsätzlich nur noch dann ein Widerrufsrecht bestehen können, wenn dem Verbraucher Waren angeboten wurden, die nicht mit dem Thema der Messe im Zusammenhang stehen. Die bisherige, im Einzelfall oft schwierige Abgrenzung, ob es sich bei einer Verbraucherausstellung um eine Freizeitveranstaltung handelt, wird damit entfallen.