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5. Juni 2014Recht

Widerruf auf Messen

​​​Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie


​Am 13. Juni 2014 wird das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft treten. Es regelt u.a. das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Kaufverträgen neu. Für Käufe auf Messen gilt daher nun, dass grundsätzlich nur noch dann ein Widerrufsrecht besteht, wenn dem Verbraucher Waren angeboten wurden, die nicht mit dem Thema der Messe im Zusammenhang stehen. Die bisherige, im Einzelfall oft schwierige Abgrenzung, ob es sich bei einer Verbraucherausstellung um eine Freizeitveranstaltung handelt, wird damit entfallen. Der AUMA hatte sich sowohl bei den Verhandlungen zur EU-Verbraucherrechtlinie als auch später im nationalen Umsetzungsverfahren erfolgreich dafür eingesetzt, dass Messen als Geschäftsräume gelten, damit folglich Käufern grundsätzlich kein Widerrufsrecht zusteht und Verkäufer keine umfangreichen Informationspflichten treffen.



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