Zurück zur Übersicht
28. Januar 2016Recht

Vergaberecht

​​Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen

Das größte vergaberechtliche Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren der letzten zehn Jahre nähert sich dem Ende. Bereits im Dezember 2015 wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von Bundestag und Bundesrat mit leichten Änderungen verabschiedet. Das Gesetz soll durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt werden, die in einer Mantelverordnung zusammenfasst worden sind. Diese sog. „Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts“ greift die allgemeinen Regelungen des Teils 4 des GWB auf und ergänzt sie in zahlreichen Detailfragen.

Die Bundesregierung hat am 20.01.2016 nun auch die Mantelverordnung zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Sie wird als nächstes dem Bundestag zugeleitet und danach muss noch die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgen.  

Anlass für diese Reform war die grundlegende Modernisierung der europäischen Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe, über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postsektoren, und über die Vergabe von Konzessionen durch den europäischen Gesetzgeber Anfang 2014. Da die Frist für die Umsetzung der drei EU-Vergaberichtlinien im April 2016 abläuft, muss die Reform des deutschen Vergaberechts bis spätestens dahin in Kraft treten.​

​​




Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite.
Informationen zum Datenschutz beim AUMA finden Sie hier.