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12. September 2013Recht

Verpflichtung zur Objektfunkversorgung

​​​​Bis Ende 2014 wird ein bundesweites Digitalfunknetz für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) aufgebaut, welches die bestehende analoge Technik ablösen wird. Daraus ergibt sich für Eigentümer oder Betreiber von Gebäuden mit hohem öffentlichem Personenaufkommen, wie bspw. von Messegeländen, eine besondere Verpflichtung. Selbstverständlich müssen Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei, Feuerwehr, DRK, THW etc. das bundesweite digitale Sprech- und Datenfunksystem auch in solchen Gebäuden, Bauwerken und Objekten nutzen können.

Die Eigentümer oder Betreiber stehen deshalb dort in der Verantwortung: Wenn für ihre Gebäude und Objekte im Baugenehmigungsverfahren eine Objektfunkanlage gefordert wurde, sind sie auch weiterhin für die Gewährleistung einer umfassenden Funkversorgung innerhalb ihrer Gebäude und Objekte zuständig und müssen die Umstellung von analog auf digital technisch angehen. Bei der Objektversorgung für den digitalen BOS-Funk muss aber das Rad nicht überall neu erfunden werden. Wo bereits eine analoge Objektfunkversorgung installiert ist, können zur Migration in den Digitalfunk vorhandene analoge Komponenten genutzt werden. Zur Umsetzung stehen entsprechend spezialisierte Planungsbüros zur Seite.



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