Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht" will Bewachungsrecht überarbeiten
Bewachungsaufgaben, vor allem beim Schutz besonderer Infrastruktur oder im Rahmen von Großveranstaltungen, haben in der letzten Zeit eindeutig an Bedeutung und Komplexität gewonnen. Dies hat den Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ Ende des Jahres 2015 dazu bewogen, eine weitreichende Überarbeitung der Vorschriften des Bewachungsrechts anzustoßen.
Das Bewachungsgewerbe ist in § 34a der Gewerbeordnung und in der Bewachungsverordnung geregelt. Wichtige Kriterien für die Erteilung einer Bewachererlaubnis nach GewO sind vor allem die erforderliche Zuverlässigkeit und eine entsprechende Sachkunde des Gewerbetreibenden sowie seiner Beschäftigten. Neu eingeführt werden soll nun eine obligatorische polizeiliche Abfrage über die Gewerbetreibenden und ihr Personal, wobei in Einzelfällen auch eine Abfrage über den Verfassungsschutz erfolgen können soll. Die Zuverlässigkeit soll künftig alle drei Jahre überprüft werden und im Rahmen der Überprüfung soll die Gewerbebehörde ein erweitertes Führungszeugnis einholen müssen. Zur Verbesserung der Kontrollen ist die Einführung eines behördlichen Bewacherausweises sowie der Aufbau eines bundesweiten Bewacherregisters angedacht.
Darüber hinaus sollte nach Ansicht des Bund-Länder-Ausschusses der Katalog der Bewachungsaufgaben, zu deren Durchführung das Bewachungspersonal eine Sachkundeprüfung ablegen muss, erweitert werden. Dies würde z.B. das Bewachungspersonal, das bei Großveranstaltungen oder in Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion für die Organisation der Bewachung vor Ort verantwortlich und außerdem weisungsbefugt gegenüber anderen Bewachern ist, treffen.
Zur Umsetzung der Vorschläge zur Verschärfung des Bewachungsgewerbes müssen die Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung geändert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet derzeit entsprechende Gesetzesvorschläge.