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16. September 2015Recht

China, Indien und Pakistan führen Visa-Informationssystem ein

​​​Das Visa-Informationssystem (VIS) ist eine zentrale Datenbank zum Austausch von Daten über Kurzzeit-Visa (bis zu 90 Tagen) zwischen den Mitgliedstaaten des Schengenraums. Hauptziel des VIS ist es, den Visaerteilungsprozess zu vereinfachen, Überprüfungen an den Grenzen zu ermöglichen und die Sicherheit - auch für die Antragsteller - zu erhöhen. Am 11. Oktober 2011 nahm das System seinen Betrieb auf. Seitdem wird das VIS nach und nach in den Visaabteilungen der Botschaften und Konsulate eingeführt. Bis Ende November sollen alle Auslandsvertretungen der Schengenländer an das VIS angeschlossen sein.

Am 12. Oktober 2015 wird das VIS in China und Japan, am 2. November 2015 in Indien und Pakistan eingeführt werden.

Durch den Start des VIS ergeben sich einige Änderungen: Antragsteller müssen zur ersten Beantragung eines Visums persönlich erscheinen, damit biometrische Daten erfasst werden können. Vom Antragsteller werden zehn Fingerabdrücke und ein Foto erfasst. Bei nachfolgenden Anträgen innerhalb von fünf Jahren können die in der VIS-Datei gespeicherten Fingerabdrücke jedoch wieder verwendet werden, so dass eine persönliche Vorsprache dann entfallen kann. Bei der Einreise in die Schengener Staaten haben die Grenzbehörden dann die Möglichkeit, die Identität des Reisenden durch Zugriff auf das VIS zu überprüfen.

Messebesucher und Aussteller aus den oben genannten Ländern, die einen Messebesuch kurz nach Einführung des VIS planen, sollten zusätzliche Zeit für die Visabeantragung einplanen. Visastellen und Visaantragszentren müssen Personal trainieren, sich an neue Arbeitsprozesse anpassen und diese beherrschen, wofür sie zu Lasten anderer konsularischer Tätigkeiten zusätzliche Zeit benötigen. Es wird daher dringend empfohlen, den Visaantrag so früh wie möglich zu stellen. Visa, die von deutschen Botschaften und Konsulaten vor der Einführung des VIS erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit.




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