Neue Antragsannahmezentren erleichtern Visabeschaffung für ausländische Aussteller und Besucher
Mit der zunehmenden Internationalisierung der Messen am Messeplatz Deutschland hat auch die Visaerteilung für ausländische Besucher und Aussteller an Bedeutung gewonnen. Allein die Entwicklung der Aussteller- und Besucherzahlen aus China von 2004 bis 2014 zeigt das deutlich: Die Zahl der ausstellenden Unternehmen stieg von 7.000 auf 13.500 und die Zahl der Besucher von 26.000 auf 55.000.
Der AUMA setzt sich daher beim Auswärtigen Amt und den deutschen Botschaften und Konsulaten dafür ein, dass das Visaverfahren für ausländische Besucher und Aussteller möglichst einfach, schnell und serviceorientiert ist. Die jährlich vom AUMA durchgeführten Umfragen bei den Auslandsrepräsentanten der deutschen Messegesellschaften zeigen, dass sich in den letzten Jahren die Situation insgesamt verbessert hat. Speziell für Messevisa gelten besondere Erleichterungen: Ein Einladungsschreiben ist seit Sommer 2013 nicht mehr erforderlich, und für Mitarbeiter ausstellender Unternehmen wird keine Gebühr für die Erteilung des Visums erhoben. Die meisten Botschaften stellen außerdem spezielle Informationsblätter für Besucher und Aussteller zur Verfügung, in denen die für die Visabeantragung erforderlichen Dokumente speziell aufgeführt werden.
Vor allem in den großen Flächenstaaten arbeitet das Auswärtige Amt inzwischen häufig mit externen Dienstleistern zusammen, die die Visumanträge entgegennehmen. So können zunehmend lange Wartezeiten und aufwändige, lange Anreisen vermieden werden. Im letzten Jahr wurden Visumantragsannahmezentren in Indien in Kalkutta und in der Türkei in Trabzon eröffnet. In Russland wurde 2013 damit begonnen, Visazentren zu eröffnen, so dass nun in Moskau, Saratow, Rostow am Don, Kasan, Nishnij Nowgorod, Krasnodar, Jekaterinburg, Nowosibirsk, Ufa, Perm, Irkutsk, Wladiwostok, Omsk, Krasnojarsk, Chabarowsk, Samara, St. Petersburg und Kaliningrad Visa beantragt werden können. In Teheran wurde im März 2015 ein externer Dienstleister zum Kurierversand der Pässe an die Privatadresse der Antragsteller als Alternative zur Abholung des Passes in der Botschaft neu eingesetzt. Diese für die Antragsteller freiwillige Alternative ermöglicht es Antragstellern, sich oder einem Bevollmächtigten eine erneute Anreise zur Botschaft zu ersparen. Seit 1. Mai 2015 ermöglicht die Botschaft in Peking Visa für Geschäftsreisende innerhalb von 48 Stunden, ohne dafür eine zusätzliche Express-Gebühr zu erheben. Vielreisenden und Geschäftsleuten werden vermehrt Jahres- und Mehrjahresvisa ausgestellt. Ihre Zahl hat sich hier seit Oktober 2014 mehr als verdoppelt. Mit Jahresvisa können Besucher und Aussteller bei ihrer Reiseplanung noch flexibler werden und brauchen nicht bei jeder Reise ein neues Visum zu beantragen.
Auch in Zukunft ist mit weiteren Verbesserungen zu rechnen. Die EU-Kommission plant, durch eine Novellierung des EU-Visakodex das Visumverfahren zu erleichtern und so Wachstumsimpulse für die europäische Wirtschaft zu schaffen. Dies soll durch vereinfachte und beschleunigte Antragsverfahren, eine Ausweitung des Konzepts des „bona-fide-Reisenden“ sowie mit der Einführung einer neuen Visumskategorie „Rundreisevisum“ mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zwei Jahren realisiert werden.
Der AUMA wird sich auch in Zukunft beim Auswärtigen Amt, bei Botschaften und Konsulaten sowie im politischen Umfeld für Erleichterungen beim Visumverfahren für Messebesucher und Aussteller einsetzen und hier ein Bewusstsein für die Bedeutung des Mediums Messe schaffen.