Visaerteilung für Chinesen zur Einreise nach Deutschland schneller und unkomplizierter
Für die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Peking, Shanghai und Kanton gelten bei der Visa-Erteilung zeitlich befristet erweiterte Vielreisenden- und Bona-Fide-Regelungen, um lange Wartezeiten zu reduzieren, die Folge eines unerwartet hohen Anstiegs der Visumantragszahlen waren. Demnach gilt dort als Vielreisender, nicht nur, wie bisher, wer in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Schengen-Einzelvisa oder ein Schengen-Mehrjahresvisum rechtmäßig genutzt hat. Vielmehr wurde die Frist auf drei Jahre angehoben und ausreichend ist auch die rechtmäßige Nutzung von Visa aus Australien, Kanada, dem Vereinigten Königreich, Israel, Japan, Südkorea, Neuseeland oder den USA.
Vorteil eines Vielreisenden-Visums ist insbesondere, dass für den Gültigkeitszeitraum des Visums der Antragsteller nicht mehr bei der Visastelle persönlich vorsprechen muss. Um die Mitarbeiter der deutschen Botschaft und Konsulate in China weiter zu entlasten und damit das Verfahren für chinesische Antragsteller zu beschleunigen, sollen ab Herbst 2012 darüber hinaus die nichthoheitlichen Verfahrensschritte im Visumverfahren von externen Dienstleistern durchgeführt werden. Dies betrifft die Vertretungen in Peking, Shanghai, Kanton und zu einem späteren Zeitpunkt Shenyang.
Nach erfolgter Auslagerung wird eine persönliche Vorsprache der Antragsteller in der deutschen Vertretung i.d.R. nicht mehr erforderlich sein. Das Generalkonsulat in Kanton arbeitet bereits seit Ende März 2012 mit einem externen Dienstleister, dem German Visa Application Center, im Bereich derTerminvergabe und allgemeinen Informationserteilung zusammen. Hongkong wird an der Auslagerung nicht teilnehmen. Dort ist die Visumantragstellung ohne vorherige Terminvereinbarung möglich, es bestehen keine Wartezeiten.
Aufgrund einer Verpflichtung im EU-Visakodex können Antragsteller jedoch auch bei einer teilweisen Auslagerung des Visaverfahrens ihren Visumsantrag persönlich direkt bei der Visastelle der Botschaft und der Konsulate einreichen. Die Inanspruchnahme der externen Dienstleister ist daher freiwillig und dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Visumverfahrens für die Antragsteller. Die Merkblätter zum jeweiligen Visa-Antragsverfahren der einzelnen deutschen Vertretungen in China sind im Internet erhältlich.