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12. April 2018Recht

Weiterhin Unklarheit bei Gewerbesteuer

​Mit seiner langjährigen Forderung, endlich Klarheit für die Messewirtschaft bei der Hinzurechnung der Gewerbesteuer zu schaffen, hat der AUMA erneut die Finanzminister der Länder angeschrieben. Hiermit reagierte der AUMA auf ein Schreiben der Finanzminister der Länder, in dem weder für Aussteller noch für Durchführungsgesellschaften klargestellt wurde, dass an Messeveranstalter gezahlte Beteiligungsbeträge nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzuzurechnen sind. Der AUMA betont in seinem Antwortschreiben die enormen wirtschaftlichen Auswirkungen der nun schon seit 2008 bestehenden unklaren Rechtslage.

Jedes Jahr stellen deutsche Unternehmen über 150.000 Mal auf Messen im In- und Ausland aus. Das bedeutet, dass es seit dem Jahr 2008 über 1.500.000 Sachverhalte gegeben hat, bei denen bis heute von Seiten der Behörden nicht klargestellt wurde, wie sie steuerrechtlich zu bewerten sind. Der dadurch verursachte Personal-, Zeit- und Geldaufwand nicht nur auf Seiten der Unternehmen und deren Steuerberater, sondern auch auf Seiten der Finanzbehörden, ist immens.​​

Thema „Gewerbesteuer auf Messen“

Beträge, die von den Ausstellern oder Durchführungsgesellschaften an den Veranstalter gezahlt werden, sollten eigentlich nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn zugerechnet werden. Dafür setzt sich der AUMA seit Jahren ein. Leider haben die Bundesländer bislang keine Klarheit in dieser Frage geschaffen.

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