Ministerium legt Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vor
Das BMJ hat dem AUMA und anderen betroffenen Wirtschaftskreisen den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie zugeleitet. Das neue Gesetz soll die Verbraucherrechte insbesondere beim Abschluss von Verträgen neu regeln. Es sieht u.a. vor, dass bei Verträgen, die mit Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerruf möglich ist und den Verkäufer umfangreiche Informationspflichten treffen. Schon im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene hat der AUMA sich im Frühjahr 2011 gegenüber der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament dafür ausgesprochen, dass Geschäfte auf Messen keine Geschäfte außerhalb von Geschäftsräumen sind und Messen als Geschäftsräume gelten sollten.
Letztendlich wurde dann zwar durch das EU-Parlament beschlossen, dass "market stalls and fair stands" als Geschäftsräume gelten sollen, dies allerdings nur, wenn der Unternehmer sein Gewerbe dort "für gewöhnlich" ausübt. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sieht nun eine wortgleiche Formulierung vor, die in die Erläuterungen eines neu geschaffenen § 312 a BGB aufgenommen werden soll. Um Verbrauchermessen dennoch aus dem Anwendungsbereich des § 312 a BGB herauszunehmen, formuliert der AUMA in Abstimmung mit seinen besonders betroffenen Mitgliedern eine Stellungnahme, die fristgerecht bis zum 1. November dem BMJ übermittelt werden wird. Bis zum 13. Dezember 2013 muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.