Lexikon

Datenschutz

Der Austausch von personenbezogenen Daten ist für den Erfolg einer Messe entscheidend. Dennoch muss das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung auch dort berücksichtigt werden mit der Folge, dass bei der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten datenschutzrechtliche Einschränkungen gelten. Die deutschen Messeveranstalter unterliegen der Kontrolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie der Aufsicht der Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes.
-> Messerecht

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Drayage

Eine Besonderheit bei Messeauftritten in den USA. Es handelt sich um zusätzliche Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Transport von Exponaten auf dem Messegelände anfallen. Diese wirken sich unmittelbar auf die Kosten aus. Aussteller sollten sich daher vor einer Messebeteiligung sorgfältig über die einzelnen Tarife und Preise informieren.

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Duftmarketing

Düfte werden an Messeständen, auf Veranstaltungen oder Verkaufsflächen gezielt zur sinnlichen Kundenansprache genutzt, in Abstimmung mit anderen Marketinginstrumenten. Weitere Bezeichnung: Olfaktorische Raumkonditionierung.
 -> Multisensuales Marketing 

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Durchführungsgesellschaft

Die Organisation sowie die technische und finanzielle Abwicklung der Messebeteiligungen von Firmengemeinschaftsausstellungen werden häufig sogenannten Durchführungsgesellschaften übertragen, z.B. im Rahmen des Auslandsmesseprogramms. Die jeweilige Gesellschaft, die von den Bundesministerien mit der Durchführung einer Beteiligung beauftragt wurde, ist für die Aussteller aus Deutschland in allen organisatorischen Fragen der Ansprechpartner.
-> Auslandsmesseprogramme -> Gemeinschaftsstand

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