Grundlage
Programm für Internationalisierung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zur Förderung von Gemeinschaftsprojekten und KMU-Projekten
Förderung von Gemeinschaftsprojekten
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin. Hierzu zählen insbesondere Kammern, Verbände und Branchennetzwerke.
- Eine Förderung von Messegesellschaften ist ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
- Gemeinschafts- und Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland, vorrangig solche, die im Landesmesseplan verzeichnet sind. Der Landesmesseplan wird von der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung beschlossen.
- Standortpräsentationen sowie Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin.
- Unternehmensdelegationsreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin.
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung oder in Ausnahmefällen Vollfinanzierung
- Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
Zu welchen Konditionen?
Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 150.000 Euro. Sie wird für den jeweiligen Einzelfall festgelegt.
Förderung von KMU-Projekten
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie KMU aus den definierten Clustern, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Berlin.
Was wird gefördert?
Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modenschauen und Showrooms im Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen.
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
- Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
- Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe.
Zu welchen Konditionen?
- Mindestens 3.000 Euro und maximal 12.000 Euro je Einzelmaßnahme. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen daher mindestens 6.000 Euro betragen.
- Innerhalb eines Kalenderjahres sind maximal drei Teilnahmen an Messen, Ausstellungen oder Kongressen sowie von Modenschauen oder Showrooms förderfähig.
- Die Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand ist möglich. Dabei sind nur die Ausgaben förderfähig, die dem geförderten Unternehmen direkt zurechenbar sind und nicht bereits über den Gemeinschaftsstand gefördert werden.
- Vermietet der Zuwendungsempfänger einen Teil der Messefläche oder des Messestandes unter, sind die diesbezüglichen Einnahmen im Antrag anzugeben und in der Abrechnung nachzuweisen.
Quelle: Investitionsbank Berlin
Stand: 12/2023