UPDATE (01/2020)
Durch die Corona-Krise kommt es aktuell zu kurzfristigen Terminverschiebungen, Neuterminierungen und Absagen von Messen in Deutschland und im Ausland. Wir informieren Sie darüber unter
Coronavirus: Terminänderungen von Messen
Förderung Messebeteiligung in Brandenburg
M2 - Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und der Teilnahme an Messen im In- und Ausland.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
- Teilnahmen an internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese im AUMA-Katalog (AUMA-Internetdatenbank) aufgeführt werden, als Einzel- oder Gemeinschaftsteilnahmen
- Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen im Land Brandenburg, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind
Was wird nicht gefördert?
- Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen und sonstigen Veranstaltungen, insbesondere an solchen, die dem Direktverkauf dienen.
- eigene Sachleistungen;
- eigene Personal-, Gemein-, Telekommunikations- und Reisekosten;
- Maßnahmen, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden
Ausnahme: Die Anmeldung und eine mit der Anmeldung verbundene Anzahlung zu einer Messe darf vor Antragstellung vorgenommen werden.
- Leasing und Mietkauf
Wie wird gefördert?
- projektgebundene Anteilsfinanzierung (Zuschuss)
- bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. jedoch 15.000 Euro je Veranstaltung und Unternehmen)
- Mindestbetrag Zuschuss: >2.500 Euro
- bei überregionalen Messen: >1.500 Euro
- und bei regionalen Messen: >500 Euro
Quelle: ILB-Investitionsbank des Landes Brandenburg
Stand: 04/2020