Die gesetzlichen Grundlagen sind die Landeshaushaltsordnung (§§ 23, 44) des Landes Brandenburg, der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und die jeweils geltenden Verordnungen und Rechtsakte in der jeweils geltenden Fassung.
Eine Förderung brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen wird nach Maßgabe der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International) gewährt. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg, mit Ausnahme von Freiberuflern, Handelsunternehmen (Einzelhandel / Großhandel) und Beratungsunternehmen.
Was wird gefördert?
- Teilnahmen an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, als Einzel- oder Gemeinschaftsteilnahmen.
- Teilnahmen an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind.
Was wird nicht gefördert?
- Eigene Sachleistungen
- Eigene Personal-, Gemein- und Reisekosten
- Maßnahmen, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden
- Anschaffung von Hardware, wie PCs, Handys, Kameras oder Mikrophonen, die über die Teilnahme an einer Veranstaltung hinaus genutzt werden können
- Anschaffung von Software und Apps zur Produktion von digitalen Inhalten, die über die Teilnahme an einer Veranstaltung hinaus genutzt werden können (ausgenommen Veranstaltungs-Apps und Gebühren zur Nutzung dieser)
Wie wird gefördert?
- Projektgebundene Anteilsfinanzierung (Zuschuss)
- Bei Teilnahmen an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen und Pitchings im In- und Ausland:
• Start-ups oder bei erstmaliger Teilnahme bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
• Alle übrigen Zuwendungsempfänger bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben -
Teilnahmen an regionalen und überregionalen Messen:
• Start-ups bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
• Alle übrigen Zuwendungsempfänger bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
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Max. 15.000 Euro je Veranstaltung und Unternehmen
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Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben: 3.000 EUR
Stand: 10/2022