Grundlage
Das Land Bremen fördert die Teilnahme kleiner Unternehmen an Messen und Ausstellungen von überregionaler und internationaler Bedeutung im Rahmen des Bremischen Messeförderungsprogramms.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind im Land Bremen ansässige Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und nicht mehr als 10 Mio. Euro Umsatz oder max. 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Das antragstellende Unternehmen darf nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam stehen, die die Definition der KU nicht erfüllen (Unabhängigkeitskriterium).
Antragsverfahren
Anträge auf Förderung müssen unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke vor Anmeldung zur entsprechenden Messe bei dem Zuwendungsgeber eingegangen sein.
- von Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Bremen bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH
- von Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Bremerhaven bei der BIS - Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
Stand: 12/2023