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Auslandsmesseprogramm Hessen

1. Hessische Gemeinschaftsstände im Auslandsmesseprogramm Hessen


Mit einem hessischen Gemeinschaftsstand können hessische Unternehmen unter einem attraktiven gemeinsamen Dach auf Messen im Ausland auftreten.

Die Messen werden finanziell durch das Hessische Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum gefördert sowie durch Hessen Trade & Invest (HTAI) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern und der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern organisiert.

Berechtigt zur Teilnahme an hessischen Gemeinschaftsständen sind Unternehmen sowie Architektur- und Ingenieurbüros und Freie Berufe mit Sitz in Hessen und deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen.  

Unternehmen, die im Sinne der EU-Definition als Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) klassifiziert sind, können zu einem ermäßigten Beitrag teilnehmen.

Interessierte Unternehmen wenden sich an die Hessen Trade & Invest (HTAI).

2. Hessische Messeförderung im Ausland (einzelbetriebliche Förderung)


Im Gegensatz zu den Gemeinschaftsstände liegen bei der einzelbetrieblichen Förderung Planung und Organisation des Messeauftritts eigenständig in den Händen des Unternehmens. Die Grundlage der Förderung von Messebeteiligungen basiert auf den Inhalten der Richtlinie des Landes Hessen zur Messeförderung vom 06.12.2023, zuletzt aktualisiert am 01.07.2024, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 27 für das Land Hessen vom 01.07.2024, Seite 613. 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben, im Einzelnen:

  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
  • Handwerks- und Kleinstunternehmen
  • Junge, innovative Unternehmen („Start-ups“)

Förderfähige Messen

Gefördert werden kann die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft (www.auma.de) aufgeführt sind und eine internationale Ausrichtung haben. Grundsätzlich können nur Messen und Ausstellungen für Fachbesucher gefördert werden.

Höhe der Förderung

  • Bei Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA kann die Förderung von kleinen- und mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 4.000 Euro pro Unternehmen betragen.
  • Bei Messen und Ausstellungen in der EU und den EFTA-Staaten kann die Förderung der Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.000 Euro pro Unternehmen betragen. 

Zuwendungsfähige Ausgaben

  • Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche,
  • Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport),
  • Hin- und Rücktransport von Exponaten bis zu einer Summe von insgesamt max. 2.500 Euro,
  • Versicherungen für Stand und Exponate,
  • Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Telekommunikationstechnik
  • der obligatorische Katalogeintrag,
  • Dolmetscher,
  • Fremdpersonal während der Messebeteiligung,
  • Eintritt zu einer Messe bei start-up-spezifischen Formaten für bis zu drei Teilnehmende, die beim geförderten Unternehmen beschäftigt sind.

Es werden jährlich maximal zwei Messeteilnahmen eines Unternehmens gefördert in maximal drei aufeinanderfolgenden Jahren. Anschließend ist dieses Unternehmen für das folgende Jahr von einer Zuwendung ausgeschlossen. 

Antragsverfahren

Förderanträge müssen vor Beginn eines Vorhabens je nach Gegebenheit schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Anträge sollten spätestens 8 Wochen vor Messebeginn eingereicht werden, um eine rechtzeitige Bewilligung zu gewährleisten. Die Antragsunterlagen bestehen aus dem Antragsformular, dem Ausgaben- und Finanzierungsplan, der De-minimis-Erklärung, der KMU-Selbsterklärung (nur für KMUs).

Antragsberechtigte wenden sich an die zuständige Bewilligungsbehörde: HA Hessen Agentur GmbH (HA).

10/2024

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Hessen

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Referat für Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit
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