Grundlage
Die Grundlage der Förderung von Messebeteiligungen basiert auf den Inhalten der Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung vom 13.12.2016, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 52 für das Land Hessen vom 26.12.2016, Seiten 1686ff.Die hessische Messeförderung (Durchführung - HA / HTAI seit 01.01.2017) ist in zwei Bereiche untergliedert:
-
Gruppen- und
Einzelförderung
-
Landesbeteiligungen
Gruppen- und Einzelförderung
Antragsberechtigte
Grundsätzlich sind hessische Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes, Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe förderberechtigt, deren Jahresumsatz bis zu 75 Mio. Euro beträgt.
Für Messebeteiligungen im Inland und innerhalb der EU & EFTA sollen die Mittel vornehmlich dem Handwerk beziehungsweise Kleinbetrieben bis zu zehn Beschäftigten zugutekommen.
Art der Förderung
Für Messebeteiligungen im Inland und innerhalb der Europäischen Union (EU) & European Free Trade Association (EFTA) können Unternehmen eine Gruppenförderung erhalten, wenn mindestens drei hessische Unternehmen auf der Messe ausstellen. Für Messebeteiligungen im übrigen Ausland können Unternehmen in begründeten Fällen eine Einzelförderung erhalten.
Höhe der Förderung
Bei einer Gruppen- und Einzelförderung können bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden, wie
- Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche,
- Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport),
- Rücktransport von Exponaten bis zu max. 2.500 Euro förderfähige Kosten
- Versicherungen für Stand und Exponate,
- Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom und Gas,
- der obligatorische Katalogeintrag
- Dolmetscher und
- Fremdpersonal während der Messebeteiligung, sofern es gemeinsam eingesetzt wird.
Der Höchstbetrag der Zuwendungen innerhalb der EU und EFTA beträgt bis zu 2.000 Euro pro Unternehmen. Bei einer Förderung von Auslandsmessen außerhalb der EU und EFTA können bis zu 50% der oben genannten förderfähigen Ausgaben, bis zu 4.000 Euro pro Unternehmen, gefördert werden. Zur Vermeidung von Dauersubventionen wird die Häufigkeit der Förderung ein und derselben Messe bei einem Unternehmen grundsätzlich auf zwei begrenzt.
Antragsverfahren
Interessierte hessische Unternehmen wenden sich an die zuständigen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Architekten- und
Stadtplanerkammer, Ingenieurkammer, Landesfachverbände der gewerblichen Wirtschaft, die ihrerseits den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an die Hessen Trade &
Invest GmbH richten. Die zuständigen Kammern und Verbände beraten die Unternehmen.
Gruppen- und Einzelförderung bei der Antragstellung
Die Anträge müssen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden und einen Finanzierungsplan enthalten. Die Antragsbewilligung bei Inlandsmessen muss vor der Anmeldung zur Messe erfolgt sein. Nach erfolgter Bewilligung geben die Kammer oder der Verband die Zuwendung anteilig – entsprechend den zuwendungsfähigen Ausgaben – an die zu begünstigenden Unternehmen weiter.
Förderfähige Messen
Im Inland und innerhalb der EU/EFTA sind internationale und nationale Messen und Ausstellungen förderfähig, die im AUMA MesseGuide Deutschland verzeichnet sind. Dadurch wird sichergestellt, dass bestimmte Voraussetzungen, beispielsweise öffentliche Zugänglichkeit, gegeben sind. Außerhalb der EU/EFTA wird auch der m+a Messeplaner (
http://www.expodatabase.de/) anerkannt. Eine Beteiligung an Leitmessen/Großmessen wird nicht gefördert.
Landesbeteiligungen
Die Landesbeteiligungen umfassen
Unternehmens-Gemeinschaftsausstellungen
Informationsstände
Katalog-Ausstellungen, Service-Zentren und
Sonderschauen, Präsentationen zu speziellen Wirtschaftsthemen.
Unternehmen, die teilnehmen wollen, haben sich durch einen Kostenbeitrag, der mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, zu beteiligen und den Nachweis über ihren Jahresumsatz zu erbringen.
Die Beteiligungsbeiträge können nach Unternehmensgröße (Jahresumsatz), Veranstaltung und Anzahl der bisherigen Beteiligungen gestaffelt sein.
Das Unternehmen erhält in der Regel einen vergünstigten Beteiligungsbetrag für seinen Messestand, sofern nicht bereits eine andere öffentliche Stelle - z. B. ein Bundesministerium - die Kosten der Messebeteiligung bezuschusst.
Bei Landesbeteiligungen setzen sich interessierte Unternehmen mit der HTAI oder der jeweils beauftragten Messe-Durchführungsgesellschaft in Verbindung.
Das Land Hessen stellt diesen Unternehmen eine Reihe von Infrastruktur- und Serviceangeboten zur Verfügung, die den Messeauftritt begleiten und erleichtern, z. B.
Eine Betreuung während der Messe durch eine Repräsentantin/einen Repräsentanten einer Kammer oder eines Fachverbandes und durch eine Vertreterin/einen Vertreter des Wirtschafts-ministeriums oder der HTAI findet statt.
Das Angebot zur Vermittlung von Kontakten vor und während der Messe reicht von Fall zu Fall bis zur Veranstaltung von Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminaren. Hinzu kommen Werbemaß-nahmen, die von der Erstellung einer speziellen Hessen-Ausstellerbroschüre bis hin zu Messebesuchen des Wirtschaftsministers gehen können.
Die jeweils beauftragte Messedurchführungsgesellschaft gewährleistet eine technische und organisatorische Unterstützung vor und während der Messe.
Landesbeteiligungen an Messen und Ausstellungen sind dem jährlich aktualisierten Messe-programm zu entnehmen:
www.htai.de/mm/mm002/Messeprogramm2020_Web_neu.pdf
Sie werden mit der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern bzw. der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und den Landesfachverbänden der gewerblichen Wirtschaft abgestimmt.
Die Ansprechpartner bei der HTAI sind identisch und bereits bei der Gruppen- und Einzelförderung genannt.