1. Einzelbetriebliche Messeförderung für KMU aus Mecklenburg-Vorpommern
Ziel der Zuwendung ist es, Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern die Teilnahme als Aussteller an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland zu ermöglichen.
Wer wird gefördert?
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Kleinst- (bis 10 Mitarbeiter), kleine (bis 50 Mitarbeiter) und mittlere (bis 250 Mitarbeiter) Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in MV.
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Start-up Unternehmen (jünger als 5 Jahre) erhalten eine Förderung in Form einer Pauschale in Höhe von 2.000 € oder die reguläre Messeförderung, sollte diese über 2.000 € liegen. Jährlich werden pro Unternehmen max. 3 Messebeteiligungen gefördert. Start-up Unternehmen können bei der Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand mehr als drei Mal jährlich eine Messeförderung erhalten.
Was wird gefördert?
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Kosten für Standmiete auf Messen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und mit der Messe verbundene Leistungen des Messeveranstalters, z.B. Marketingpauschale; Umweltpauschale, Interneteintrag; WLAN.
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Jährlich werden pro Unternehmen max. 3 Messebeteiligungen gefördert.
Wie wird gefördert?
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max. 6.000 € pro Messe (Deckel)
Kleinstunternehmen (bis 10 MA) 50 % der beschriebenen Kosten
kleine Unternehmen (bis 50 MA 40 % der beschriebenen Kosten
mittlere Unternehmen (bis 250 MA) 30 % der beschriebenen Kosten
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage bildet die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen“ vom 03.02.2023
der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Beteiligungsformen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Teilnahme an Inlands- und Auslandsmessen in Form einer Projektförderung.
Antragsverfahren
Ab sofort ist eine elektronische Antragstellung (per E-Mail) möglich!
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, d. h. vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) einzureichen. Mit Antragseingang gilt der vorzeitige Vorhabenbeginn als genehmigt und es kann auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
2. Unterstützung von Firmengemeinschaftsständen auf Messen im In- und Ausland
Die professionelle Darstellung des Landes auf nationalen und internationalen Messen ist für die internationale Ausrichtung Mecklenburg-Vorpommerns wichtig. Insbesondere Firmengemeinschafts¬stände bieten kleinen und mittelständischen Unternehmen die Chance, sich mit einem vertretbaren finanziellen und organisatorischen Aufwand an internationalen Messen zu beteiligen und ihre Produkte und Leistungen einem fachkundigen Publikum zu präsentieren.
Die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich anteilig mit mindestens 10.000 Euro an den Kosten für einen Gemeinschaftsstand. Voraussetzung ist die Teilnahme von mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Mecklenburg-Vorpommern. Dabei wird generell der Landesmessestand eingesetzt.
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben:
Antragsverfahren
Kontakte und Informationen zu geplanten Firmengemeinschaftsbeteiligungen Mecklenburg-Vorpommerns finden Sie im "Messekalender 2024", der auf der
Website des Bundeslandes angeboten wird.
Den Antrag auf Unterstützung einer Firmengemeinschaftsbeteiligung stellt der im Messekalender genannte jeweilige Ansprechpartner/Organisator des Firmengemeinschaftsstandes vor Beginn des Vorhabens an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, Referat Außenwirtschaft und Messen.
Stand: 09/2024