Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen
Die Grundlage für die Messeförderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Messepräsentationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger Freier Berufe.
Gefördert wird die Teilnahme an Messen im Ausland (die in der Messedatenbank des AUMA verzeichnet sind) als ausstellendes Unternehmen auf einem Gemeinschaftsstand des MW, auf einem Gemeinschaftsstand anderer Anbieterinnen oder Anbieter, soweit dieser nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert wird oder mit einem Einzelstand, sofern das MW nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Umfang der Förderung
Bei der Teilnahme mit einem Einzelstand oder auf Gemeinschaftsständen Dritter beträgt die Zuwendung 2.000 Euro für Messen innerhalb der Europäischen Union und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern.
Bei der Beteiligung an einem Gemeinschaftsstand des Ministeriums beträgt die Zuwendung bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 EUR bei Messen innerhalb der EU und 8 000 EUR bei Messen in den übrigen Ländern. Die Förderung ist auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt. Ein ausstellendes Unternehmen darf insgesamt zweimal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe im Ausland in Anspruch nehmen.
Antragsverfahren
Anträge sind bei der NBank einzureichen. Der Antrag auf einen Zuschuss muss der NBank vorliegen, bevor sich das Unternehmen zur Teilnahme an der Veranstaltung verbindlich beim Messeveranstalter anmeldet.
Quelle: NBank
Stand: 9/2024