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Auslandsmesseprogramm Rheinland-Pfalz

Messezuschuss der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Bei dem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten, die durch die Teilnahme an exportorientierten Messen und Produktpräsentationen entstehen.


DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Zuschuss zu den Veranstaltungskosten:

  • Innerhalb Europas 3.000 €
  • Außerhalb Europas 5.000 €
  • Digitale Veranstaltungen 1.000 €

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Angehörige freier Berufe

Antragseingang bei der ISB bis einen Tag vor Messebeginn möglich.

Wer wird gefördert? 

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition, sowie landwirtschaftliche Betriebe und Angehörige freier Berufe mit einem Sitz oder einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Unternehmen, bei denen eine direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen.


Was wird gefördert?

Primär werden vom Land Rheinland-Pfalz organisierte Gemeinschaftsstände auf Messen, Ausstellungen oder vom Land als förderfähig anerkannte Gemeinschaftsveranstaltungen und gemeinschaftliche Produktpräsentationen im Ausland gefördert. Außerdem können Messen und Ausstellungen gefördert werden, sofern sie in der AUMA Messedatenbank aufgeführt sind. Es ist die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen über online-Formate zur Präsentation von Produkten und Dienstleistungen möglich. Die Produktpräsentationen müssen stets durch Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens erfolgen.


Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten.

  • Innerhalb Europas 3.000 €
  • Außerhalb Europas 5.000 €
  • Digitale Veranstaltungen 1.000 €

Der als Festbetrag ausgezahlte Zuschuss darf die Höhe der tatsächlichen Veranstaltungskosten nicht übersteigen. Zu den Veranstaltungskosten können folgende Ausgaben gerechnet werden: Standmiete, Standaufbau, Personalausgaben, Reise- und Übernachtungsausgaben, Werbemittel, Aufwendungen für Exponate, Versicherungen, Mailing-Aktionen usw.

Der Antragseingang bei der ISB ist bis einen Tag vor Messebeginn möglich.


Wo wird beantragt?

Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die der ISB am Tag vor Messebeginn vorliegen.


Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?

Alle unmittelbar im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Kosten wie z. B. Standmiete, Standbaukosten, Personalkosten, Reise- u. Übernachtungskosten, Werbemittel, Aufwendungen für Exponate, Versicherungen, Mailing-Aktionen etc..


Quelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Stand: 9/2024

 

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