Teilnahme an Messen und Ausstellungen
Produkte und Leistungen des Unternehmens präsentieren, Absatzchancen erhöhen, Umsatz ankurbeln. Messen und Ausstellungen sind für Firmen unverzichtbare Marktplätze und Branchentreffs – diese Förderung ermöglicht es auch kleinen und mittleren Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes, des Handwerks oder Unternehmen die überwiegend produktive Dienstleistungen erbringen.
Was wird gefördert?
Teilnahme an Messen (z. B.: Standmiete, Standbau, Katalogeintrag, Transport von Exponaten, Dolmetscherkosten).
Auch digitale Messestände werden gefördert.
Wie wird gefördert?
Zuschuss bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben
Inlandsmessen: max. 8.000 Euro (Existenzgründer max. 12.000 Euro)
Auslandsmessen: max. 16.000 Euro (Existenzgründer max. 24.000 Euro)
max. 3 Messen pro Jahr und Unternehmen
Was ist weiterhin zu beachten?
- Die Förderanträge müssen spätestens acht Wochen vor Messebeginn in der IB vorliegen.
- Die Förderung endet mit Ablauf des 30.06.2023. Anträge sind nur noch für Messen möglich, die bis Ende Februar 2023 stattfinden.
- Soweit andere Fördermöglichkeiten wie z. B. durch den Bund bestehen, ist eine Förderung nach diesem Programm ausgeschlossen.
- Teilnahme an Auslandsmessen, die vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) gelistet sind; darüber hinaus können Messen durch Beschluss des Messebeirates des Landes Sachsen-Anhalt für förderfähig erklärt werden.
- Reisekosten gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge sind formgebunden spätestens acht Wochen vor Messebeginn an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten (Posteingang). Anträge erhalten Sie bei der IB Sachsen-Anhalt.
Quelle: IB Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: 11/2022