Durch die Corona-Krise kommt es aktuell zu kurzfristigen Terminverschiebungen, Neuterminierungen und Absagen von Messen in Deutschland und im Ausland. Wir informieren Sie darüber unter
Coronavirus: Terminänderungen von Messen
Anfang April 2016 ist die Förderrichtlinie „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Markterschließung im Ausland (Internationalisierung – INT)“ des Landes Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie können unter anderem Beteiligungen an internationalen Fachmessen im In- und Ausland vom Land Schleswig-Holstein gefördert werden.
Beteiligung an internationalen Messen
Höhe der Förderung
Maximal 10.000 Euro pro Messe.
- erste Teilnahme: 50%
- zweite Teilnahme: 40%
- dritte Teilnahme: 30% in der Förderperiode 2014-2020 (die Förderung ist - in Abhängigkeit der Mittelverfügbarkeit - auch im Programm-Auslaufjahr 2021 möglich)
Umfang der Förderung
Förderfähig sind Standmiete, Standbau, Transport und Versicherung der Exponate, Dolmetscher/Fachpersonal, Gemeinschaftskosten am Gemeinschaftsstand. Ausgaben für eigenes Personal, Bewirtung, Hotel und Reise können nicht gefördert werden. Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Ein Antrag ist mindestens drei Wochen vor verbindlicher Messeanmeldung/Auftragsvergabe bei der WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH einzureichen. Nähere Informationen zum Förderprogramm „Internationalisierung“ finden Sie unter
www.wtsh.de. Darüber hinaus bietet die WTSH organisatorische Unterstützungsleistungen für KMU durch Schleswig-Holstein Gemeinschaftsstände auf internationalen Messen gemäß dem WTSH-Messekalender und außenwirtschaftliche Beratung für ausgewählte Zielländer an.
Quelle: WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein
Stand: 05/2021