Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung
Auf der Grundlage der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Außenwirtschaftsförderung vom 01.06.2021 gewährt die Thüringer Aufbaubank (TAB) im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Maßnahmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.
Was wird gefördert?
- Teilnahme an Messen im Ausland
- Teilnahme an Messen in Deutschland, die in der AUMA-Messedatenbank als "international" oder „international wandernd“ gekennzeichnet sind
- Teilnahme an Fachmessen im In- und Ausland sowie Endverbrauchermessen mit internationaler Beteiligung
- Teilnahme Fachmessen im In- und Ausland sowie Endverbrauchermessen
- Teilnahme an Messegemeinschaftsständen des Messeprogramms des TMWWDG
- Kontaktanbahnung zu ausländischen Geschäftspartnern bzw. potenziellen Kunden im Ausland
Wer sind die Zuwendungsempfänger?
- Thüringer KMU des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks, wirtschaftsnaher Dienstleistungen
- Großunternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen
Welche Zuwendungsvoraussetzungen?
Es gelten verschiedene Fördervoraussetzungen in Anhängigkeit des Fördergegenstands, der Branche des antragstellenden Unternehmens und der Unternehmensgröße.
Art der Zuwendung
Nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Anteilsfinanzierung und Festbeträgen (Pauschalförderung).
Höhe der Zuwendung
-
Messeteilnahme: bis zu 50% der Ausgaben für Standmiete und Standbau und eine Pauschale von 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 Euro
- Kontaktanbahnungskosten: 1.600 Euro.
Antragstellung/Ansprechpartner
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Ansprechpartner und Formulare finden Sie auf der Homepage der TAB (siehe "Weitere Informationen").
Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
Stand: 12/2023