UPDATE (01/2021)
Durch die Corona-Krise kommt es aktuell zu kurzfristigen Terminverschiebungen, Neuterminierungen und Absagen von Messen in Deutschland und im Ausland. Wir informieren Sie darüber unter
Coronavirus: Terminänderungen von Messen.
Förderung von Gemeinschaftsprojekten
Auf der Grundlage der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung von Gemeinschaftsprojekten zur Verbesserung der Exportorientierung der gewerblichen Wirtschaft vom 17.02.2017 gewährt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Maßnahmen zur Erschließung von Absatzmärkten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- die Beteiligung an Gemeinschaftsausstellungen auf Messen im In- und Ausland (Messegemeinschaftsstände) und
- die Vorbereitung und Durchführung von Kongressen und Symposien mit unmittelbarer fachlich-inhaltlicher Ausrichtung auf die gewerbliche Wirtschaft.
Wer wird gefördert?
- Vereine, deren Zweck auf die Unterstützung der Thüringer Wirtschaft ausgerichtet ist (Netzwerke, Unternehmensverbände und sonstige Interessenvertreter der Thüringer Wirtschaft)
- Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes
- Wirtschaftsnahe selbstständige Unternehmen und Vertreter wirtschaftsnaher freier Berufe
Welche Zuwendungsvoraussetzungen?
Unternehmen müssen Sitz und Betriebsstätte in Thüringen haben. Mindestens drei Teilnehmer bilden einen Gemeinschaftsstand und mindestens zwei davon können die Förderung in Anspruch nehmen.
Art der Zuwendung
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Ausgaben für:
- Standflächenmiete und Nebenkosten
- Standbau und Nebenkosten
- Transport
- Honorare und Werbematerialien
Höhe der Zuwendung
50% der förderfähigen Ausgaben; bei Verwendung des Corporate Design der Landesregierung im Messebau und einer Messestandgröße ab 100 qm ist ein Zuschlag von 20% möglich, somit eine Förderung von 70%.
Antragstellung/Ansprechpartner
Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt. Antragsformulare stehen auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologiezum Download bereit (siehe Infokasten rechts).
Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung
Auf der Grundlage der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung vom 31.07.2017 gewährt die Thüringer Aufbaubank (TAB) im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft kleinen und mittleren Unternehmen(KMU) Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Maßnahmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.
Was wird gefördert?
- Die Teilnahme an internationalen Messen im Ausland und an Messen, die in der AUMA-Messedatenbank als international gekennzeichnet sind
- Kontaktanbahnungskosten im Ausland
Wer sind die Zuwendungsempfänger?
Thüringer KMU des verarbeitenden Gewerbes sowie Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe
Welche Zuwendungsvoraussetzungen?
Unternehmen muss KMU sein
Art der Zuwendung
Nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Festbeträgen (Pauschalförderung)
Höhe der Zuwendung
- Messeteilnahme: 4.000
Euro
- Kontaktanbahnung: 1.600 Euro
Antragstellung/Ansprechpartner
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Formulare können von der Webseite der TAB Thüringer Aufbaubank heruntergeladen werden.
Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
Stand: 04/2020