Recht

Messen sind Spiegel des Marktes. Damit Messen den Markt einer bestimmten Branche abbilden können, ist es wichtig, dass alle betroffenen Marktteilnehmer einen möglichst freien Zugang zu Messen haben. Diesem Erfordernis hat der deutsche Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er speziell für Messen Regeln geschaffen hat, die eine möglichst vollständige Abbildung des Marktes ermöglichen sollen.

Ein wichtiges Rechtsinstrument bei der Veranstaltung von Messen und Ausstellungen ist die Festsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung. Bei der Festsetzung handelt es sich um einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde, durch den der Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien eingeräumt werden. Die Marktprivilegien sind Ausnahmen zu einschränkenden Vorschriften, um den Besonderheiten der Durchführung einer Messe oder Ausstellung gerecht zu werden.

Der Gesetzgeber verfolgt dabei das Ziel, der hohen Bedeutung von Messen und Ausstellungen für die Wirtschaft gerecht zu werden, da Messen Markttransparenz und damit einem wirksamen Wettbewerb schaffen. Dabei steht es dem Veranstalter frei, eine Festsetzung zu beantragen oder hierauf zu verzichten. Auch ohne Festsetzung dürfen Messen oder Ausstellungen durchgeführt werden.

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