Bei der Planung und Durchführung von Messen und Ausstellungen sind nicht nur die zivilrechtlichen Vertrags- und Haftungsfragen zu klären, sondern auch die sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen des öffentlichen Rechts zu beachten. Von besonderer Bedeutung sind das Bauordnungsrecht, der Feuerschutz und allgemeine polizeiliche Vorgaben zu Sicherheit und Ordnung. Die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer enthalten hierzu spezielle Regelungen für Gebäude, in denen Veranstaltungen stattfinden, und ergänzen insofern die Landesbauordnungen um bauliche und betriebliche Sonderbestimmungen. Rahmenregelwerk für die Landesversammlungsstättenverordnungen und die Landesbauordnungen sind die von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) beschlossenene Musterversammlungsstättenverordnung sowie die Musterbauordnung.