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9. Oktober 2020Recht

Messeteilnehmer nicht von Reisebeschränkungen innerhalb Deutschlands betroffen

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen in Deutschland haben sich Bund und Länder am 7. Oktober 2020 zum Thema einer bundesweit einheitlichen Regelung für Reisen innerhalb Deutschlands verständigt. Danach soll künftig in allen Einreiseverordnungen der Bundesländer ein Beherbergungsverbot lediglich dann für Reisende aus Risikogebieten gelten, wenn sie touristisch reisen. Geschäftsreisende und damit auch Messeteilnehmer wären damit nicht von einem Beherbergungsverbot erfasst.

Generell gilt derzeit, dass Reisende, die in einem Risikogebiet in Deutschland wohnen, nach den bisherigen Regelungen ihren Wohnort verlassen dürfen. Allerdings kann es zu Beschränkungen bei der Einreise in andere Bundesländer und der Rückkehr an den Wohnort kommen. Ausschlaggebend für die Kategorisierung als Risikogebiet ist der Inzidenzwert einer Region, der sich aus der Zahl der Coronafälle innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner ergibt.

Angesichts der dynamischen Lage sollten Messeteilnehmer aus deutschen Risikogebieten vor dem Messebesuch die jeweiligen Regelungen des Bundeslandes prüfen, in dem die Messe stattfindet. Der AUMA hat Informationen und weiterführende Links zu den Reisebestimmungen für Messeteilnehmer aus Deutschland zusammengestellt.

Weitere Informationen: Reisebestimmungen für Messeteilnehmer aus Deutschland




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