Die Beteiligung deutscher Unternehmen an einer Messe in Deutschland wird hauptsächlich von den
Bundesländern gefördert.
(weitere Informationen)
Der
Bund fördert insbesondere Beteiligungen
junger innovativer Unternehmen (Start-ups) an internationalen Leitmessen in Deutschland
(weitere Informationen). Zur Unterstützung des Exportmarketings der Unternehmen in Deutschland hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ab Oktober 2021 ein neues
Förderprogramm für Aussteller bei Neustart auf Messen in Deutschland aufgesetzt
(weitere Informationen).
Förderung für Aussteller bei Neustart auf Messen in Deutschland (Bund)
Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten bei ihrer Teilnahme als Aussteller auf deutschen internationalen Messen in diesem Jahr finanzielle Unterstützung. Mit dem Förderprogramm will die Bundesregierung gezielt das Exportmarketing der Unternehmen hierzulande stärken und fördern. Das Programm startet im Oktober 2021 und wird bis Ende 2022 laufen.
Download Richtlinie
- Gefördert werden Einzelbeteiligungen von Ausstellern an ausgewählten Messen.
- Teilnehmen können
Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die die jeweils gültige EU-Definition für
ein kleines Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Mitarbeitende und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro)
und älter als zehn Jahre sind.
Oder Unternehmen, die die jeweils gültige EU-Definition für ein
mittleres Unternehmen erfüllen (mehr als 49 sowie weniger als 250 Mitarbeitende und Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro oder Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro).
- Die Förderung umfasst einen Zuschuss bei den Kosten für Standmiete und Standbau von bis zu 12.500 Euro.
Weitere Informationen und Antragstellung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 414 – Außenwirtschaft, Messen
Frankfurter Straße 29
35 65760 Eschborn
06196 908-1747
www.bafa.de/
BAFA - Messeprogramm kleine und mittlere innovative Unternehmen
Förderung für junge innovative Unternehmen auf internationalen Messen (Bund)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland. Zu günstigen Bedingungen wird dort besonders der Export neuer Produkte und Verfahren unterstützt. Förderfähig ist eine Beteiligung an Gemeinschaftsständen, die von den jeweiligen Messeveranstaltern organisiert werden. Solche Messen werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Kriterien für förderfähige junge innovative Unternehmen
-
Präsentation neu entwickelter, wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung
Kleinunternehmen (Industrie oder Handwerk und Anbieter technischer Dienstleistungen) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland gemäß EU-Definition:
- jünger als 10 Jahre und
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme.
Kriterien für die Auswahl der Messen in Deutschland
-
Deutsche Messen mit hoher Internationalität auf Aussteller- und Besucherseite
-
Zertifizierung durch die FKM – Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen
Bemessung des Förderbetrags
Förderfähig sind ausschließlich die Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Bei den ersten beiden Messebeteiligungen werden 60 Prozent der Kosten übernommen, ab der dritten Messebeteiligung 50 Prozent – pro Aussteller und Messe maximal 7.500 Euro. Ein Unternehmen kann diese Förderung dreimal für die gleiche Messe in Anspruch nehmen.
Antragsverfahren für Aussteller
Bis spätestens acht Wochen vor Messebeginn muss die Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe beim Veranstalter angemeldet werden. Gleichzeitig ist der „Antrag auf Zuschuss zur Förderung der Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“ beim
BAFA einzureichen.
Vollständige Informationen über das Förderprogramm