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Bayern

Vom Freistaat Bayern werden grundsätzlich keine Einzelbeteiligungen auf Inlandsmessen gefördert. Es bestehen folgende Formen der Inlandsmesseförderung für:

  • Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben und Sonderschauen
  • Sonderschauen und Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des Technologietransfers

1. Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben und Sonderschauen

Gesetzliche Grundlage sind die freiwilligen Leistungen im Rahmen der bei Haushaltsstelle 0703/ 686 51 zur Verfügung stehenden Mittel, wobei jedoch kein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht. Die Trägerschaft für diese Beteiligungen liegt bei den Handwerksorganisationen, beispielsweise Handwerkskammern und Landesinnungsverbänden.

 
Beteiligungsformen

  • Gemeinschaftsbeteiligungen: Die Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben (sog. wirtschaftliche Beteiligungen) im Inland setzt voraus, dass diese Beteiligungen unmittelbar absatzorientiert sind und die teilnehmenden Firmen persönlich vertreten sind sowie ihre Ausstellungsstände selbst betreuen. Gefördert werden im Inland in der Regel Veranstaltungen, die in der AUMA-Messedatenbank in den Kategorien international und national verzeichnet sind.

  • Sonderschauen: Die Förderung von Sonderschauen auf Messen und Ausstellungen (einschl. lebender Werkstätten) setzt voraus, dass diese Beteiligungen nicht der betrieblichen Absatzförderung, sondern primär der Image- und Nachwuchswerbung des Handwerks dienen. Unter den oben genannten Beteiligungen sind solche zu verstehen, bei denen in erster Linie Handwerksberufe beziehungsweise -branchen vorgestellt werden und Betriebe nicht unmittelbar als Aussteller hervortreten.


Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind Handwerksunternehmen mit Standort in Bayern. Gefördert wird die Teilnahme an Messen und Ausstellungen in Form von Gemeinschaftsbeteiligungen mit mindestens fünf förderfähigen bayerischen Betrieben. Maximal ist eine fünfmalige geförderte Beteiligung von Unternehmen an der gleichen Messe/Ausstellung möglich.

Art und Höhe der Förderung

Für Gemeinschaftsbeteiligungen beträgt der Fördersatz bis zu 50%; für Sonderschauen gilt ein einheitlicher Fördersatz von 60%. Die Förderung wird als sogenannte "De-minimis"-Beihilfe gewährt, danach darf der Förderbetrag den Höchstbetrag von 200.000 Euro (als Zuschuss) innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.

Zuwendungsfähig für Gemeinschafts- und Firmeneinzelstände ist folgender Aufwand: Durchführungsgesellschaft, Standfläche, Ausstellungsstand, Transport, Telefon, Faxgerät, Strom, Wasser, Abwasser, Standreinigung, Haftpflichtversicherungsbeiträge, Eintrag in den offiziellen Messekatalog und in das Ausstellerverzeichnis des bayerischen Gemeinschaftsstandes, Bewirtungskostenpauschale von 500 Euro und externes Hilfspersonal.

Antragsverfahren

Die Anträge für die Beteiligung an Inlandsmessen sind von den Trägern der Gemeinschaftsbeteiligungen beziehungsweise der Sonderschauen formgebunden an die Regierung von Oberbayern zu stellen.

Auskünfte

Interessierte Handwerksbetriebe informieren sich über die aktuellen Messebeteiligungen bei ihren zuständigen Fachverbänden beziehungsweise Handwerkskammern.

Regierung von Oberbayern 
Maximilianstraße 39
80535 München
Telefon +49 89 2176-0
Telefax +49 89 2176-2914 
Adressen über 
BHT-Bayerischer Handwerkstag
Max-Josef-Straße 4
80333 München
Telefon +49 89 5575-01

   
 

2. Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des Technologietransfers


Die bayerischen Gemeinschaftsstände auf den Herbstmessen 2024 sind bereits ausgebucht - eine Bewerbung ist nicht mehr möglich:
https://www.bayern-innovativ.de/events-und-messen/messen/seite/termine-fristen

Die konkreten Messebeteiligungen und Termine für 2025 finden Sie im Messeprogramm:

https://www.bayern-innovativ.de/de/events-und-messen/messen/seite/messeprogramm2025

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage sind die freiwilligen Leistungen im Rahmen der bei der Haushaltsstelle 0703-686 63 zur Verfügung stehenden Mittel. 

Beteiligungsformen

Gefördert wird der bayerische Gemeinschaftsstand "Bayern Innovativ" auf internationalen High-Tech-Messen in Deutschland.

Antragsberechtigte 

Antragsberechtigt sind innovative Firmen sowie Hochschul- und Forschungseinrichtungen aus Bayern.

Art und Höhe der Förderung 

Von den Teilnehmern am Gemeinschaftsstand wird eine Beteiligungspauschale zwischen 1.400 und 5.600 Euro je Messebeteiligung und Firma abhängig von der gewählten Standvariante erhoben (zzgl. MwSt. und obligatorischem Kommunikationsbeitrag, den die Messeveranstalter erheben).

Antragsverfahren 

Die Anträge für die Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des Technologietransfertitels sind formlos an Bayern Innovativ - Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH zu stellen.

 
Stand: August 2024

Antragstelle

Bayern Innovativ
Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg

Ansprechpartner

Jörg Perwitzschky, Projektleitung
 +49 911 20671-152
 +49 911 20671-5152
 messe@bayern-innovativ.de
 www.bayern-innovativ.de



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