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Bayern

Vom Freistaat Bayern werden grundsätzlich keine Einzelbeteiligungen auf Inlandsmessen gefördert. Es bestehen folgende Formen der Inlandsmesseförderung für:

  • Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben und Sonderschauen
  • Sonderschauen und Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des Technologietransfers

1. Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben und Sonderschauen

Gesetzliche Grundlage sind die freiwilligen Leistungen im Rahmen der bei Haushaltsstelle 0703/ 686 51 zur Verfügung stehenden Mittel, wobei jedoch kein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht. Die Trägerschaft für diese Beteiligungen liegt bei den Handwerksorganisationen, beispielsweise Handwerkskammern und Landesinnungsverbänden.

 
Beteiligungsformen

  • Gemeinschaftsbeteiligungen: Die Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben (sog. wirtschaftliche Beteiligungen) im Inland setzt voraus, dass diese Beteiligungen unmittelbar absatzorientiert sind und die teilnehmenden Firmen persönlich vertreten sind sowie ihre Ausstellungsstände selbst betreuen. Gefördert werden im Inland in der Regel Veranstaltungen, die in der AUMA-Messedatenbank in den Kategorien international und national verzeichnet sind.

  • Sonderschauen: Die Förderung von Sonderschauen auf Messen und Ausstellungen (einschl. lebender Werkstätten) setzt voraus, dass diese Beteiligungen nicht der betrieblichen Absatzförderung, sondern primär der Image- und Nachwuchswerbung des Handwerks dienen. Unter den oben genannten Beteiligungen sind solche zu verstehen, bei denen in erster Linie Handwerksberufe beziehungsweise -branchen vorgestellt werden und Betriebe nicht unmittelbar als Aussteller hervortreten.


Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind Handwerksunternehmen mit Standort in Bayern. Gefördert wird die Teilnahme an Messen und Ausstellungen in Form von Gemeinschaftsbeteiligungen mit mindestens fünf förderfähigen bayerischen Betrieben. Maximal ist eine fünfmalige geförderte Beteiligung von Unternehmen an der gleichen Messe/Ausstellung möglich.

Art und Höhe der Förderung

Für Gemeinschaftsbeteiligungen beträgt der Fördersatz bis zu 50%; für Sonderschauen gilt ein einheitlicher Fördersatz von 60%. Die Förderung wird als sogenannte "De-minimis"-Beihilfe gewährt, danach darf der Förderbetrag den Höchstbetrag von 200.000 Euro (als Zuschuss) innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.

Zuwendungsfähig für Gemeinschafts- und Firmeneinzelstände ist folgender Aufwand: Durchführungsgesellschaft, Standfläche, Ausstellungsstand, Transport, Telefon, Faxgerät, Strom, Wasser, Abwasser, Standreinigung, Haftpflichtversicherungsbeiträge, Eintrag in den offiziellen Messekatalog und in das Ausstellerverzeichnis des bayerischen Gemeinschaftsstandes, Bewirtungskostenpauschale von 500 Euro und externes Hilfspersonal.

Antragsverfahren

Die Anträge für die Beteiligung an Inlandsmessen sind von den Trägern der Gemeinschaftsbeteiligungen beziehungsweise der Sonderschauen formgebunden an die Regierung von Oberbayern zu stellen.

Auskünfte

Interessierte Handwerksbetriebe informieren sich über die aktuellen Messebeteiligungen bei ihren zuständigen Fachverbänden beziehungsweise Handwerkskammern.

Regierung von Oberbayern 
Maximilianstraße 39
80535 München
Telefon +49 89 2176-0
Telefax +49 89 2176-2914 
Adressen über 
BHT-Bayerischer Handwerkstag
Max-Josef-Straße 4
80333 München
Telefon +49 89 5575-01

   
 

2. Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des Technologietransfers


 
Titel
Datum, Ort
Bewerbung bis
IAA Mobility 202305. - 10. September 2023, München, Medien- und Pressetag am 4. September 2023
Freitag,
21. April 2023
it-sa 2023
10. - 12. Oktober 2023, Nürnberg
Freitag,
21. April 2023
FAKUMA 2023
17.-21. Oktober 2023, Friedrichshafen
Freitag,
21. April 2023

formnext 2023
07. – 10. November 2023, Frankfurt am Main
Freitag,
21. April 2023
MEDICA 2023
13. - 16. November 2023, Düsseldorf   
Freitag,
21. April 2023
SPS 2023
14. - 16. November 2023, Nürnberg   

21. April 2023
E-world energy & water 2024
20. - 22. Februar 2024, Essen  
Freitag, 6. Oktober 2023
JEC world 2024*
05. - 07. März 2024, Paris, Frankreich
Freitag, 6. Oktober 2023
analytica 2024
09. - 12. April 2024, München 
Freitag, 6. Oktober 2023
DMEA 2024
09. - 11. April 2024, Berlin   
Freitag, 6. Oktober 2023
Hannover Messe 2024
22. - 26. April 2024, Hannover   
Freitag, 6. Oktober 2023
Techtextil 2024
23. - 26. April 2024, Frankfurt am Main   
Freitag, 6. Oktober 2023
IFAT 2024
13. - 17. Mai 2024, München   
Freitag, 6. Oktober 2023
Sensor + Test 2024
11. - 13. Juni 2024, Nürnberg   
Freitag, 6. Oktober 2023
MedtecLIVE with T4M 2024
18. - 20. Juni 2024, Stuttgart   
Freitag, 6. Oktober 2023
Intersolar Europe 2024 / The smarter E Europe 2024
19. - 21. Juni 2024, München   
Freitag, 6. Oktober 2023
FAKUMA 2024
15. - 19. Oktober 2024, Friedrichs- hafen   
Freitag,
19. April 2024
it-sa 2024
22. - 24. Oktober 2024, Nürnberg   
Freitag,
19. April 2024
MEDICA 2024
11. - 14. November 2024, Düsseldorf  
Freitag, 19. April 2024
SPS 2024
12. - 14. November 2024, Nürnberg  
Freitag, 19. April 2024
electronica 2024
12. - 15. November 2024, München  
Freitag, 19. April 2024
formnext 2024
19. - 22. November 2024, Frankfurt am Main 
Freitag, 19. April 2024


Die konkreten Messebeteiligungen und Termine für 2024 finden Sie im Messeprogramm 2024: https://www.bayern-innovativ.de/events-und-messen/messen/seite/termine-fristen

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage sind die freiwilligen Leistungen im Rahmen der bei der Haushaltsstelle 0703-686 63 zur Verfügung stehenden Mittel. 

Beteiligungsformen

Gefördert wird der bayerische Gemeinschaftsstand "Bayern Innovativ" auf internationalen High-Tech-Messen in Deutschland.

Antragsberechtigte 

Antragsberechtigt sind innovative Firmen sowie Hochschul- und Forschungseinrichtungen aus Bayern.

Art und Höhe der Förderung 

Von den Teilnehmern am Gemeinschaftsstand wird eine Beteiligungspauschale zwischen 1.400 und 5.600 Euro je Messebeteiligung und Firma abhängig von der gewählten Standvariante erhoben (zzgl. MwSt. und obligatorischem Kommunikationsbeitrag, den die Messeveranstalter erheben).

Antragsverfahren 

Die Anträge für die Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des Technologietransfertitels sind formlos an Bayern Innovativ - Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH zu stellen.

 
Stand: 8/2023

Antragstelle

Bayern Innovativ
Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg1111111

Ansprechpartner

Jörg Perwitzschky, Projektleitung
 +49 911 20671-152
 +49 911 20671-5152
 messe@bayern-innovativ.de
 www.bayern-innovativ.de



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