Förderung von Gemeinschaftsprojekten
1. Wer wird gefördert?
2. Was wird gefördert?
- Gemeinschafts- und Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland, vorrangig solche, die im Landesmesseplan verzeichnet sind. Landesmesseplan wird nach Konsultation der beteiligten Akteure von der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung beschlossen
- Standortpräsentationen sowie Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin
- Unternehmensdelegationsreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin
3. Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung oder in Ausnahmefällen Vollfinanzierung
- Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden oder dieses beabsichtigt ist (Kumulierungsverbot).
4. Zu welchen Konditionen?
Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben und jeweils maximal 150.000 Euro je Einzelmaßnahme. Sie wird für den jeweiligen Einzelfall festgelegt. Anträge sollten spätestens sechs Wochen vor Beginn der ersten Einzelmaßnahme gestellt werden.
Förderung von KMU-Projekten
1. Wer wird gefördert?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie
-
KMU aus den definierten Clustern, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind,
mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Berlin.
Folgende Unternehmen sind von der Förderung generell ausgeschlossen:
- Handelsunternehmen (Einzelhandel/Großhandel), die nicht selbst produzieren und deren hauptsächlicher Gegenstand der Einkauf und Weiterverkauf von Waren oder Dienstleistungen ist,
- Beratungsunternehmen jeglicher Art und
- Freiberufler.
2. Was wird gefördert?
Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modenschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen.
3. Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
- Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden oder dieses beabsichtigt ist (Kumulierungsverbot).
- Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe
4. Zu welchen Konditionen?
Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modenschauen und Showrooms im In- und Ausland:
- Mindestens 3.000 Euro und maximal 12.000 Euro Förderung je Einzelmaßnahme
- Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen daher mindestens 6.000 Euro betragen.
- Innerhalb eines Kalenderjahres sind maximal drei Teilnahmen an Messen, Ausstellungen oder Kongressen sowie von Modenschauen oder Showrooms im In- und Ausland förderfähig.
- Die geförderte Maßnahme ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Stand: 01/2024