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Hessen

Hessische Messeförderung in Deutschland

Die Grundlage der Förderung von Messebeteiligungen basiert auf den Inhalten der Richtlinie des Landes Hessen zur Messeförderung vom 06.12.2023, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 52 für das Land Hessen vom 25.12.2023, Seite 1695ff.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben, im Einzelnen:

  • Handwerks- und Kleinstunternehmen
  • Junge, innovative Unternehmen („Start-ups“)


Förderfähige Messen

Gefördert werden kann die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft (www.auma.de) aufgeführt sind und eine internationale Ausrichtung haben. Grundsätzlich können nur Messen und Ausstellungen für Fachbesucher gefördert werden.

Höhe der Förderung

  • Bei Messen und Ausstellungen im Inland kann die Förderung der Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.000 Euro pro Unternehmen betragen.

Zuwendungsfähige Ausgaben

  • Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche,
  • Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport),
  • Hin- und Rücktransport von Exponaten bis zu einer Summe von insgesamt max. 2.500 Euro,
  • Versicherungen für Stand und Exponate,
  • Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Telekommunikationstechnik
  • der obligatorische Katalogeintrag,
  • Dolmetscher,
  • Fremdpersonal während der Messebeteiligung,
  • Eintritt zu einer Messe bei start-up-spezifischen Formaten für bis zu drei Teilnehmende, die beim geförderten Unternehmen beschäftigt sind.

Es werden jährlich maximal zwei Messeteilnahmen eines Unternehmens gefördert in maximal drei aufeinanderfolgenden Jahren. Anschließend ist dieses Unternehmen für das folgende Jahr von einer Zuwendung ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Förderanträge müssen vor Beginn eines Vorhabens je nach Gegebenheit schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Anträge sollten spätestens 8 Wochen vor Messebeginn eingereicht werden, um eine rechtzeitige Bewilligung zu gewährleisten. Die Antragsunterlagen bestehen aus dem Antragsformular, dem Ausgaben- und Finanzierungsplan, der De-minimis-Erklärung.

Antragsberechtigte wenden sich an die zuständige Bewilligungsbehörde: HA Hessen Agentur GmbH (HA).

Stand: 01/2024

Ansprechpartner

Hessische Messeförderung
Hessen Agentur GmbH (HA)

Mainzer Straße 118
65189 Wiesbaden

Alice Pirlot
 +49 611 95017 8487
 +49 611 95017 58487
 alice.pirlot@hessen-agentur.de


Birgit Kienemann
 +49 611 95017 8464
 +49 611 95017 58464
 birgit.kienemann@hessen-agentur.de


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Dr. Nurcan Gürlevik

 +49 611 815 2609
 nucan.guerlevik@wirtschaft.hessen.de




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