Die Grundlage für die Messeförderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Messepräsentationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger Freier Berufe. Gefördert wird die Messeteilnahme auf internationalen Leitmessen im Inland auf einem niedersächsischen Gemeinschaftsstand, auf einem Gemeinschaftsstand anderer ausstellender Unternehmen, soweit dieser nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert wird sowie die erstmalige Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe, auf der das Land Niedersachsen nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist.
Antragsberechtigte und Verfahren
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Der Antrag ist vor Maßnahmebeginn bei der NBank einzureichen. Es gelten die VV zu § 44 LHO.
Art und Höhe der Förderung
Übernommen werden bei der Teilnahme an einem niedersächsischen Gemeinschaftsstand bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 12.000 Euro. Neu gegründete KMU (bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) können mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, höchstens jedoch 13.500 Euro. Eine Förderung ist für bis zu zwei Messebeteiligungen je ausstellendes Unternehmen möglich.
Bei der Teilnahme mit einem Einzelstand beträgt die Zuwendung als Festbetrag 2.000 Euro. Eine Förderung ist nur einmal je ausstellendes Unternehmen möglich.
Förderungsfähige Veranstaltungen
Im Jahr 2024 werden voraussichtlich nachfolgende Gemeinschaftsstände gefördert:
Messe | Ort | Datum |
HANNOVER MESSE -
Energy und Industrial Supply und Digitalisierunge
| Hannover | 22. – 26.04.2024
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Internationale Zuliefererbörse Automotive
| Wolfsburg | 22. – 24.10.2024
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Stand: 01/2024