Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit Landgemeinschaftsständen auf ausgewählten internationalen Leitmessen im Inland, auf denen sich innovative, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Nordrhein-Westfalen präsentieren.
Die Auswahl der Messebeteiligungen richtet sich nach dem Bedarf der NRW-Unternehmen und erfolgt in Abstimmung mit den Branchen-Clustern, den Fachreferaten und den beteiligten Ressorts der Landesregierung.
Die Unternehmen werden bei der Teilnahme auf dem Landesgemeinschaftsstand an den Durchführungskosten mit einem pauschalen Ausstellerbeitrag beteiligt. Die Differenz zwischen Kostenbeteiligung und tatsächlich entstandenen Durchführungskosten wird ihnen als "de-minimis-Beihilfe" gewährt. Aus europa- und wettbewerbsrechtlichen Gründen haben die beteiligten Unternehmen deshalb vorab eine "de-minimis-Erklärung" vorzulegen.
Eine gesetzliche Grundlage für eine Inlandsmesseförderung ist nicht vorhanden. Die Messeförderung von KMU beschränkt sich auf Landesgemeinschaftsstände. Die Förderung eines eigenen Messestandes oder eines sonstigen eigenen Messeauftritts ist nicht vorgesehen.
Weitere aktuelle Informationen zum Inlandsmesseprogramm und zu den Konditionen und Leistungen auf Landesgemeinschaftsständen finden Sie unter
http://www.messen.nrw.de.
Stand: 12/2022