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Saarland

Wer wird gefördert?

Saarländische KMU

Welche Teilnahmekriterien gelten für die Unternehmen?

  • Sitz bzw. eine wesentliche Betriebsstätte (= Träger der Messebeteiligung) im Saarland
  • Müssen der „Definition der kleinen und mittleren Unternehmen durch die Kommission“ der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung entsprechen (zuletzt ABL L 124/36 vom 20.05.2003), d. h.:
    - weniger als 250 Beschäftigte
    - Umsatz nicht über 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme nicht über 43 Mio. Euro
    - Keine Beteiligung von Großunternehmen (Nicht-KMU) zu 25% oder mehr
    - keine offensichtliche Insolvenzgefährdung

Was wird gefördert?

  • Standfläche zu gefördertem Preis, d. h. komplett ausgestattete Präsentationsplätze mit Internetanschluss, WLAN im gesamten Standbereich, Catering, gemeinsame Lounge mit Personal, Versicherung, Ausstellerausweise, Standbroschüre
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, offizieller Landesempfang und Betreuung während der Messe.

Wie wird gefördert?

Geförderter Preis

Welche Beteiligungsformen werden gefördert?

  • Gemeinschaftsstand
  • Eine Einzelförderung bei erstmaliger Teilnahme an der Messe

Bei welchen Messen wird gefördert?

Internationale Leitmessen im Inland und grenzüberschreitende regionale Messen

Gemeinschaftsstände 2023

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Messe
Ort
Datum
Leipziger Buchmesse
Leipzig
12.03.-15.03.2023
HAUS& GARTEN MESSE SAAR
Saarbrücken
14.04.-16.04.2023
HANNOVER MESSEHannover17.04.-21.04.2023


Wie verläuft die Antragstellung?

Anmeldeverfahren
      
Stand: 01/2023

Informationen

saarland.innovation&standort e. V.
Nathalie Hirsch
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken

 +49 681 9520-481
 +49 681 5846125

 www.saaris.de

Informationen zu Terminänderungen erhalten Sie hier Coronavirus: Terminänderungen von Messen.




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