Wer wird gefördert?
Saarländische KMU
Welche Teilnahmekriterien gelten für die Unternehmen?
- Sitz bzw. eine wesentliche Betriebsstätte (= Träger der Messebeteiligung) im Saarland
- Müssen der „Definition der kleinen und mittleren Unternehmen durch die Kommission“ der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung entsprechen (zuletzt ABL L 124/36 vom 20.05.2003), d. h.:
- weniger als 250 Beschäftigte
- Umsatz nicht über 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme nicht über 43 Mio. Euro
- Keine Beteiligung von Großunternehmen (Nicht-KMU) zu 25% oder mehr
- keine offensichtliche Insolvenzgefährdung
Was wird gefördert?
- Standfläche zu gefördertem Preis, d. h. komplett ausgestattete Präsentationsplätze mit Internetanschluss, WLAN im gesamten Standbereich, Catering, gemeinsame Lounge mit Personal, Versicherung, Ausstellerausweise, Standbroschüre
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, offizieller Landesempfang und Betreuung während der Messe.
Wie wird gefördert?
Geförderter Preis
Welche Beteiligungsformen werden gefördert?
- Gemeinschaftsstand
- Eine Einzelförderung bei erstmaliger Teilnahme an der Messe
Bei welchen Messen wird gefördert?
Internationale Leitmessen im Inland und grenzüberschreitende regionale Messen
Gemeinschaftsstände 2023
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Messe
| Ort
| Datum
|
Leipziger Buchmesse
| Leipzig
| 12.03.-15.03.2023
|
HAUS& GARTEN MESSE SAAR
| Saarbrücken
| 14.04.-16.04.2023
|
HANNOVER MESSE | Hannover | 17.04.-21.04.2023 |
Wie verläuft die Antragstellung?
Anmeldeverfahren
Stand: 01/2023