Teilnahme an Messen und Austellungen
Produkte und Leistungen des Unternehmens präsentieren, Absatzchancen erhöhen, Umsatz ankurbeln. Messen und Ausstellungen sind für Firmen unverzichtbare Marktplätze und Branchentreffs – diese Förderung ermöglicht es auch kleinen und mittleren Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes, des Handwerks oder Unternehmen, die überwiegend produktive Dienstleistungen erbringen.
Was wird gefördert?
Die Teilnahme an Messen und Ausstellungen; aber auch digitale Messestände werden gefördert.
Wie wird gefördert?
- Die Zuwendung beträgt 4.000 Euro in Form eines pauschalisierten Festbetrages.
- maximal 3 Messen und Ausstellungen pro Jahr und Unternehmen.
Was ist weiterhin zu beachten?
- Die Förderanträge müssen spätestens 8 Wochen vor Messebeginn in der IB vorliegen.
- Soweit andere Fördermöglichkeiten wie beispielsweise durch den Bund bestehen, ist eine Förderung nach diesem Programm ausgeschlossen.
- Teilnahme an Inlandsmessen, die in den AUMA-Medien als "international" oder "national" gekennzeichnet sind. Darüber hinaus können weitere Messen durch Beschluss des Messebeirates des Landes Sachsen-Anhalt für förderfähig erklärt werden.
- Anträge sind nur noch für Messen möglich, die bis Ende Februar 2023 stattfinden.
- Die Förderung endet mit Ablauf des 30.06.2023.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge sind formgebunden und müssen spätestens acht Wochen vor Messebeginn (Posteingang) in der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vorliegen (Adresse s. Infokasten).
Stand: 12/2022