Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) gewährt Zuwendungen in Form von Zuschüssen für die Beteiligung an Gemeinschaftsausstellungen auf Messen im In- und Ausland (Messegemeinschaftsstände).
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- die Beteiligung an Gemeinschaftsausstellungen auf Messen im In- und Ausland (Messegemeinschaftsstände) und
- die Vorbereitung und Durchführung von Kongressen und Symposien mit unmittelbarer fachlich-inhaltlicher Ausrichtung auf die gewerbliche Wirtschaft.
Wer wird gefördert?
- Vereine, deren Zweck auf die Unterstützung der Thüringer Wirtschaft ausgerichtet ist (Netzwerke, Unternehmensverbände, sonstige Interessenvertreter der Thüringer Wirtschaft)
- Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes
- Wirtschaftsnahe selbstständige Unternehmen und Vertreter wirtschaftsnaher freier Berufe
Welche Zuwendungsvoraussetzungen?
Unternehmen müssen Sitz und/oder Betriebsstätte in Thüringen haben. Mindestens drei Teilnehmer bilden einen Gemeinschaftsstand und mindestens zwei davon können die Förderung in Anspruch nehmen.
Art der Zuwendung
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für folgende Ausgaben:
- Standflächenmiete und Nebenkosten
-
Standbau und Nebenkosten
- Transport
- Honorare und Werbematerialien
Höhe der Zuwendung
50% der förderfähigen Ausgaben; bei Verwendung des Corporate Design der Landesregierung im Messebau und einer Messestandgröße ab 100 Quadratmeter ist ein Zuschlag von 20% möglich, somit eine Förderung von 70%.
Antragstellung/Ansprechpartner
Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt. Antragsformulare erhalten Sie beim Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zum Download bereit (s. Infokasten).
Messen 2021 mit Gemeinschaftsständen gemäss Förderrichtlinie (beantragt)
Messe | Ort | Datum |
W3+ Fair | Wetzlar | 27.04.-28.04.2021 |
Sensor + Test
| Nürnberg | 04.05.-06.05.2021 |
IAA Pkw | München | 07.09.-12.09.2021 |
IZB | Wolfsburg | 05.10.-07.10.2021 |
FAKUMA | Friedrichshafen
| 12.10.-16.10.2021 |
FMB | Bad Salzuflen
| 10.11.-12.11.2021 |
MEDICA | Düsseldorf | 15.11.-18.11.2021 |
Richtlinie zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung
Auf der Grundlage der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung vom 25.01.2019 gewährt die Thüringer Aufbaubank (TAB) im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Maßnahmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.
Was wird gefördert?
- Teilnahme an internationalen Messen im Ausland und an Messen in Deutschland, die in der AUMA-Messedatenbank als "international" gekennzeichnet sind
- Kontaktanbahnungskosten im Ausland
Wer sind die Zuwendungsempfänger?
Thüringer KMU des verarbeitenden Gewerbes sowie Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe.
Welche Zuwendungsvoraussetzungen?
Unternehmen muss KMU sein.
Art der Zuwendung
Nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Festbeträgen (Pauschalförderung).
Höhe der Zuwendung
- Messeteilnahme: 4.000 Euro
- Kontaktanbahnungskosten: 1.600 Euro
Antragstellung/Ansprechpartner
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Ansprechpartner und Formulare finden Sie auf der Homepage der TAB (s. Infokasten).
Stand: 01/2021