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20. Oktober 2020Recht

Keine Quarantäne für Messeteilnehmer

Am 14.10.2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich auf eine neue Musterquarantäne-Verordnung geeinigt. Das Muster stellt eine gemeinsame Empfehlung für alle Bundesländer dar, die die Voraussetzungen für die Einreise aus ausländischen Risikogebieten regeln wollen und soll gewährleisten, dass bundesweit möglichst einheitliche Regelungen gelten. Geplant ist demnach, dass die Bundesländern ab dem 08.11.2020 neue Quarantäneregeln erlassen.

Die Musterquarantäne-Verordnung sieht eine grundsätzliche Verschärfung der Quarantäneregeln vor: Einreisende aus ausländischen Risikogebieten sollen hiernach nach der Einreise zunächst in Quarantäne.

Aufenthalt soll auf fünf Tage begrenzt werden

Für Messeteilnehmer sieht die Musterquarantäne-Verordnung jedoch Ausnahmen vor:  Ausgenommen von der allgemeinen 10-tägigen-Quarantänepflicht sind nämlich Dienstreisende aus dem Ausland, wenn die Einreise nach Deutschland nachweisbar berufsbedingt zwingend notwendig und unaufschiebbar ist. Für sie besteht keine Quarantänepflicht, wenn sie für bis zu fünf Tage einreisen, sie symptomfrei sind und ein negatives Testergebnis vorliegt. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor Einreise bzw. unmittelbar bei der Einreise vorgenommen werden.

Derzeit gilt jedoch bis zu eventuellen Neuregelungen durch die Bundesländer, dass die Dauer des Aufenthaltes bei negativem Testergebnis und Symptomfreiheit nicht auf fünf Tage beschränkt ist.

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